Von Tim Schäfer (Envites Energy) für die Initiative Pro Lithium-Ionen-Batterien

Der internationale Verband der Airlines IATA hat eine neue Information für Passagiere veröffentlicht, die die recht komplexen Regelungen zur Mitnahme von Lithiumbatterien erläutern soll.

Diese findet sich hier:  passenger-lithium-battery.pdf

Genauere Übersicht auf Deutsch, hier:  DGR-59-DE-2.3a

(Schnellcheck möglich!)

Beachte:    Immer die Bedingungen der konkreten Airline beachten, es gibt Unterschiede!

Sicherheitshinweis:    Ich empfehle, dass insbesondere während Landung und Start eine Nutzung von Power Banks nicht erfolgt.


Mit der Veröffentlichung der IATA Dangerous Goods Regulations 2018 wurden z.B. klargestellt, dass die beliebten Power Banks wie Ersatzbatterien zu behandeln sind; außerdem wird auf Restriktionen für "Smart Baggage" hingewiesen.

Mittlerweile gibt es schon Airlines, die solches Gepäck aus Sicherheitsgründen nicht befördern, daher sollten sich Passagiere vorher mit den Regelungen ihrer Airline vertraut machen.

Für alle, die die umfassende Informationen zur Mitnahme von Gefahrgut im Gepäck von Passagieren oder Crews benötigen, sei auf Tabelle 2.3.A des 59. DGR verwiesen.