Lithiumbatterien mit Wasser löschen? Technische Lösung DRYCoud und ergänzende rechtliche Rahmenbedingungen.

Ergänzende Hinweise vom Erfinder von DRYcloud- dem Brandschutz und Löschverfahren für Lithiumbatteriebrände.

Ergänzende rechtliche Hinweise, die geprüft werden sollten hinsichtlich der Produktion, Distribution-Vertrieb, Ladestationen- und Punkte, Industriebatterien, Elektrofahrzeugen, Lagerung, Beförderung, Bergen & Retten, Recycling oder auch stationären Batterie(ESS) -Speichern … mit Li- und Li-Ionen-Batterien.


Lithiumbatterien mit Wasser löschen?
Wir als Erfinder von DRYcloud empfehlen gar nicht, mit Wasser löschen zu wollen, denn dies kann zusätzliche Risikomomente sehr ernsthafter Natur mit hohem Gefahrpotenzial zusätzlich hervorbringen.
Dazu finden sich auf dieser Homepage bereits vielfältige Informationen und Vergleiche, bei ergänzenden Fragen bitte einfach Kontakt aufnehmen.

Grundsätzlich gilt natürlich, dass wassergefährdende Stoffe, wie z.B. belastetes Löschwasser nicht in Gewässer gelangen darf (vgl. EU RL und WHG). Für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gilt seit 01.08.2017 eine bundeseinheitliche Regelung (AwSV) in Deutschland.

Regelungen zur Löschwasserrückhaltung sind dort unter § 20 „Rückhaltung bei Brandereignissen“ aufgeführt: „Anlagen müssen so geplant, errichtet und betrieben werden, dass die bei Brandereignissen austretenden wassergefährdenden
Stoffe, Lösch-, Berieselungs- und Kühlwasser sowie die entstehenden Verbrennungsprodukte mit wassergefährdenden Eigenschaften nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zurückgehalten werden …“. Dies soll in Kürze mit einem Anhang zur AwSV weiter präzisiert werden.


Hinweis: Das muss mithin für Anlagen berücksichtigt werden, insbesondere wenn Sprinkler eingesetzt sind, sprich Auffangeinrichtungen und Entsorgung für Löschabwässer sind einzurechnen! Ein quasi trockene Wolke Verfahren mit zertifizierter Technik wie DRYcloud ist mit dem Ausnutzungsverhältnis 1:600 hier wesentlich effizienter und ressourcensparender, es fällt quasi kein Löschabwasser an.
Die Umwelt wird auch mit vergleichsweise viel weniger Emissionen belastet, denn bspw. starker Rauch wird eingebunden, aggressiver Medien neutralisiert! Bei Li-Ionen-Batterien insbesondere zylindrischer (multiple) Zellbauformen in Batterien (EV, LEV) wurde eine sehr schnelle Löschung bei Verhinderung einer Feuerpropagation mehrfach nachgewiesen.


Darüber hinaus sind im Zusammenhang Ihrer Fragestellung noch die folgenden Regelungen zielführend:

Leitfaden zur Schadensverhütung der deutschen Sachversicherer (VdS 2557)

  • Umfängliche Regelung auch unter Berücksichtigung von Stoffen, die nicht klassisch als wassergefährdend eingestuft sind (Lebensmittel, Baustoffe, etc.)
  • detaillierte Berechnungsmethode zur Ermittlung der Rückhaltemengen (Bereitstellung Berechnungstool)
  • keine Beschränkung auf Lageranlagen

Leitfaden zur Löschwasserrückhaltung des Verbandes der chemischen Industrie

  • regelt nur Anlagen außerhalb des Regelungsbereiches der LöRüRL
  • Betrachtung von nicht klassisch wassergefährdend eingestuften Stoffen (Biostoffe, Sprengstoff, Medikamente, Pflanzenschutz, etc.)
  • Berechnung Rückhaltemenge über Löschdauer, Löschmittelverbrauch und Brandabschnittsgröße

Leitfäden der Länder (z.B. Hessen und Rheinland Pfalz)

  • in Hessen vorrangig für die Vollzugsbehörden erstellt
  • In Rheinland-Pfalz vorrangig für Anlagenbetreiber

Technische Regeln zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

  • TRwS 785 Anleitung zur Bestimmung des Rückhaltevermögens bis zum Wirksamwerden geeigneter Schutzvorkehrungen

Technische Regeln für Gefahrstoffe

  • TRGS 509 und 510 Anforderungen an das Lagern von Gefahrstoffen
  • TRGS 800 vorbeugender Brandschutz (Richtung Arbeitsschutz).

(Quelle: Mitteilung des Umweltbundesamtes sowie Envites Energy)


Hinweis:

Envites Energy hat am Markt vorzügliche Referenzen hinsichtlich der Planung/ Beratung zur Zulassung im rechtlichen Rahmen zu Li-Ionen-Batterien.
Gern helfen wir weiter, bitte einfach mit einer kurzen Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! melden.

Envites Energy ist der Erfinder und Markeninhaber von DRYcloud.