Zur Gefahrensymbolik und Sicherheit der Elektromobilität am Elektroauto mit Li-Ionen-Batterien

Ein Beitrag von Tim Schäfer / Envites Energy, Nordhausen

Die Speicherung und möglichst autarke Nutzung regenerativ erzeugter Energie ist ein Megatrend. Klimaschutz und Energiewende in Deutschland zählen mit zu den wichtigsten gesamtpolitischen Aufgaben der kommenden Jahrzehnte. Auf den Verkehr entfallen etwa 20 Prozent der gesamten CO2-Emissionen in Deutschland, davon wiederum etwa 57 Prozent auf das Segment des motorisierten Individualverkehrs (Bezugsjahr 2010). Elektrofahrzeuge werden aufgrund von Innovationen immer mehr an Akzeptanz und Marktanteil gewinnen. So konnten die spezifischen Energiedichten und die Kosten für die Speicher und Systeme bereits wesentlich verbessert werden.

Ein Ende ist hier noch nicht in Sicht! Elektrische Antriebe haben gegenüber konventionellen Antrieben deutliche Effizienzvorteile und können auch durch den Einsatz von Energie aus erneuerbaren Quellen einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehrssektor – insbesondere im motorisierten Individualverkehr – leisten.

Die Elektromobilität integriert bisher in Elektrofahrzeugen insbesondere Li-Ionen-Batterien als Hochvoltspeicher. Die verbauten Kapazitäten erhöhen sich, bis zu >100 KWh können verbaut sein. Der HV Speicher erfordert besondere Aufmerksamkeit. Die leichte Elektromobilität für eBikes dagegen bietet auf der Basis von etwa 36V Batterien Lösungen im Sub KWh Bereich, die bereits in hohen Stückzahlen im Markt sind.

Die Hersteller verwenden unterschiedliche Piktogramme, dazu soll eine Gegenüberstellung die Spezifik erläutern oder auch Hinweise in diesem kurzen Beitrag gegeben werden.


Ein Beispiel einer Gefahrensymbolik vom Elektroauto Smart (Daimler AG), aus 2013

Li-Ionen-Batterie von Accumotive aus Kamenz

Die verwendeten Gefahr-Piktogramme sind neben dem hier nicht abgebildeten batteriespezifischen Gefahrzeichen:

GHS 01
Explodierende
Bombe
Explosionsgefaehrlich
Explosionsgefährlich
Hochentzuendlich
Hochentzündlich
 Äzend
Ätzend
 Sehr giftig
Sehr giftig

 

Aufgeführt sind ferner die Kennzeichnung mit der "durchgestrichenen Mülltonne", gemäß dem Batteriegesetz (BattG), sowie dem Recyclingkennzeichen.
Nicht zu sehen ist eine Angabe der spezifischen Kapazität sowie der konkreten Spannung.

Nicht gezeigt, aber eher alternativ oder ergänzend durchaus in Frage kommend wären auch,

UmweltgefährlichUmweltgefährlich

Gefahr: Bei Freisetzung in die Umwelt kann eine Schädigung des Ökosystems sofort oder später herbeigeführt werden.

Handhabung: Je nach Gefährdungspotential nicht in Kanalisation, Boden oder Umwelt gelangen lassen.

Besondere Entsorgungsvorschriften beachten!

 

Sensibilisierend - Gesundheitsschädlich oder Reizend

Sensibilisierend - Gesundheitsschädlich oder Reizend

Gefahr: R 42 „Sensibilisierung durch Einatmen möglich.“ (Xn)
Stoffe und Zubereitungen, die nachweislich beim Menschen eine spezifische Überempfindlichkeit (z. B. Asthma) hervorrufen. Stoffe und Zubereitungen, die positive Ergebnisse bei geeigneten Tierversuchen erzielen. Isocyanate, es sei denn, es liegt ein Nachweis darüber vor, dass das betreffende Isocyanat keine Sensibilisierung durch Einatmen bewirkt.

Handhabung: R 42: Jeglichen Kontakt durch Einatmen von Gas/Dampf/Rauch/Aerosol vermeiden.
R 43 „Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.“ (Xi)
Stoffe und Zubereitungen, die bei einer erheblichen Anzahl von Personen Sensibilisierung durch Hautkontakt hervorrufen. Stoffe und Zubereitungen, die positive Ergebnisse bei geeigneten Tierversuchen erzielen.

Handhabung: R 43: Jeglichen Kontakt durch Berührung mit der Haut vermeiden.

 

 

Umweltgefährlich?
Insbesondere das Löschwasser sollte demnach nicht in den Boden oder die Umwelt gelangen. Vergleiche Wasserhaushaltsgesetz (WHG)?

(Quelle Wikipedia: de.wikipedia.org/wiki/Gefahrensymbol

 

Quelle: EV Smart, Elektroauto, voll elektrisch, 2013 Foto: T. Schäfer


Zu den Piktogrammen geben die Hersteller insbesondere ff. Hinweise an:

  • Unzulässiges Handling der Batterie kann schwere Verletzungen oder den Tod zur Folge haben.
  • Insbesondere die Hochvoltbatterie (Gleichstrom unter Hochspannung) ist hier zu nennen.
  • Die Batterien enthalten gefährliche Flüssigkeiten und Materialien, die schwere Verbrennungen und Blindheit hervorrufen können. 
  • Batterien können explodieren.


Was für eine Gefahrensymbolik wird von den Herstellern verwendet?

Ein Vergleich zur hybriden wie zur rein elektrischen Antriebsart.

Oder auch zu der Frage, inwieweit erfüllen deutsche Hersteller schon die Obliegenheiten?

  Piktogramme als ein Gefahrensymbol

Die Piktogramme als ein Gefahrensymbol gelten auf dem orangen Untergrund nur noch übergangsweise. Diese sollen zusammen mit einer bestimmten Gefahrenbezeichnung einen ersten, leicht erkennbaren Hinweis auf die Gefahren geben, die von einem Gefahrstoff ausgehen (siehe auch: Richtlinie 67/548/EWG).
Basis hierfür ist das EU-Recht, was vom global harmonisierten System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) abgelöst wird.

Batterien sind jedoch keine Gefahrstoffe sondern Erzeugnisse.

Li-Ionen-Batterien sind in der Regel Ihr langes Leben lang hermetisch verschlossen und gasen auch kein Wasserstoffgas aus, wie dies ggf. bei Bleibatterien noch mitunter möglich sein kann.
Also nur im Falle, dass der Inhalt der Batterie frei wird oder diese durch fehlerhafte Beeinträchtigung Inhalte oder Reaktionsprodukte frei setzt, sollen die Gefahrensymbole einen visuellen Hinweis „auf den ersten Blick“ geben.

 

 

 

 

 

 

 Quelle: Bosch, PHEV Li-Ionen-Batterie, 2016, Foto: T. Schäfer


 

Gefahrensymbole

Quelle: Audi, Hybridbatterie, 2015, Foto: T. Schäfer

 

GHS 01
Gefahrensymbole "Explodierende
Bombe",
GHS 01, gemäß GHS-/CLP-Verordnung
GHS 02
Gefahrensymbole "Flamme",
GHS 02, gemäß GHS-/CLP-Verordnung
GHS 05
Gefahrensymbole "Ätzwirkung",
GHS 05, gemäß GHS-/CLP-Verordnung
 GHS 06
Gefahrensymbole "Totenkopf",
GHS 06, gemäß GHS-/CLP-Verordnung
GHS 07
Gefahrensymbole "Ausrufezeichen
",
GHS 07, gemäß GHS-/CLP-Verordnung
GHS 08
Gefahrensymbole "Gesundheitsgefahr",
GHS 08, gemäß GHS-/CLP-Verordnung
GHS 09
Gefahrensymbole "Umweltgefahr",
GHS 09, gemäß GHS-/CLP-Verordnung
 

 

Gefahrstoffetiketten "Ottokraftstoff" gemäß GHS-/CLP-Verordnung

Gefahrstoffetiketten "Ottokraftstoff" gemäß GHS-/CLP-Verordnung