Anmerkungen von Tim Schäfer Envites Energy, Nordhausen
Power Banks dienen auch Flugpassagieren an Bord von Flugzeugen zum Betreiben oder Aufladen von Geräten, die wiederum insbesondere mit Li-Ionen-Batterien ausgestattet sind. Somit ist eine Power Bank also ein Akku mit dem Zubehör, welches diverse Ladeschnittstellen von mobilen elektronischen Geräten adressiert.
Jetzt strebt Taiwan`s Flugsicherheitsgremium eine Untersuchung bezüglich der Sicherheitsrisiken beim Laden im Flugzeug mit solchen Powerbanks an. Die Begründung dafür ist zunächst einleuchtend.
Es gibt immer mehr Geräte, die Fluggäste im Flugzeug benutzen, die mit Lithiumbatterien ausgestattet sind. Oft sind es mehr als drei Geräte, aber mit unterschiedlichen Batterien. Pro Fluggast! Dazu kommt eine Power Bank. Letztere gibt es am Markt in vielerlei Bauformen und Kapazitäten. Der Autor hat durchaus Zusatzspeicher mit 20 Ah gefunden. Die Kapazitäten der Gerätebatterien kumulieren. Verkehrsflugzeuge befördern viele Passagiere, bei 400 im Flugzeug ist die mobile Wh Leistung aller Batterien somit dem Bereich einer Batterie eines Elektroautos durchaus ebenbürtig. Oder liegt sogar darüber. Pro Flug!
Smartphones, Tablets, Phablet`s Kameras und iPads oder Reader können mitunter mehrmals geladen werden, ohne die Powerbank jetzt selbst aufladen zu müssen. Denn die Powerbank hat keinen Verbraucher und pumpt die gespeicherte Ladung in das angeschlossene Gerät, also wie ein externes Stromversorgungsgerät, aber autark und dezentral von einem Stromversorgungsnetz. Außerdem bieten diese Geräte die Möglichkeit, simultan mehrere Geräte aufzuladen.
Die kleinen Powernetze in Flugzeugen können als zusätzliches Risiko insbesondere dann gesehen werden, wenn es zu Defekten an den Speichern, dem Zubehör oder den Sicherheitseinrichtungen kommt. Hier könnte eine unabhängige Prüfungsmöglichkeit des Equipments vor Flugantritt eine Maßnahme sein, die Sorgen zu zerstreuen.
Andererseits könnten die Bestimmungen künftig Einschränkungen vorsehen. Derzeit sind Powerbanks den einschlägigen Einträgen der Liste der gefährlichen Güter zuzuordnen, bspw. der UN Nummer 3090 (lithium metal batteries). Passagiere aber können solche Powerbanks, soweit zutreffend, als Ersatzbatterien in Gepäckstücken (Handgepäck) in die Flugzeugkabine mitnehmen.
ABER! Nur dann wenn diese individuell gegen Kurzschlüsse gesichert sind.
Bei der Deutschen Lufthansa (DLH) gibt es dazu derzeit ergänzende Regeln:
Pro Person sind nur zwei Lithiumionen-Zellen oder -Akkus erlaubt, einschließlich Ersatzakkus.
Es dürfen nicht mehr als zwei Ersatz-Lithiumionen-Zellen oder –Akkus mit einer Nennleistung von mehr als 100 Wh bis höchstens 160 Wh oder zwei Ersatz-Lithiummetall-Akkus für solche Unterhaltungselektronikgeräte nur im Handgepäck mitgeführt werden.
Ist ein wenig verwirrend, oder?
Das bedeutet also derzeit auch, dass maximal 2 Powerbanks an Bord des Fliegers im Handgepäck mitgeführt und benutzt werden dürfen, mit einer maximalen Nennleistung von max. 160 Wh pro Ersatzakku. Li-Ionen-Akku müssen mit dem Wh Gehalt gekennzeichnet sein. Wird das denn kontrolliert?
Der Autor sieht zunächst einmal nicht, dass Powerbanks selbst automatisch die Risiken im Flugverkehr erhöhen, denn diese sollten den Prüfanforderungen entsprechen und von hoher Qualität sein. Dazu sollten die Hersteller sich einer freiwilligen Fremdkontrolle unterziehen.
Andererseits. Die Ausstattung in den Flugzeugen selbst könnte einen Datenzugriff erlauben und somit die Nutzung individueller Geräte während des Flugs obsoleter machen. Somit würden sich auch die Erfordernisse reduzieren, während eines langen Fluges Strom aus externen Zusatzspeichern nachladen zu müssen ...
Aufgrund der allgemeinen Zunahme von möglicherweise als kritisch in Ihrem Zustand einzuordnende Stromspeicher im Flugzeug sollte darüber nachgedacht werden, eine Bergungs- und Sicherheitslösung mit zu führen, die mögliche Risiken eines Defektes oder einer Beschädigung so beherrschen kann, dass die Sicherheit des Fluges nicht beeinträchtigt werden kann.
Quelle: Siehe auch Aviation Daily:
WASHINGTON—Taiwan’s Aviation Safety Council (ASC) is calling on the country’s aviation regulator to evaluate the risks of passengers using lithium-ion power banks to recharge their portable electronic devices (PEDs) while onboard an aircraft.
The ASC’s request is part of a final report ...