Quelle: Newsletter Bundesrat 17.05.2019
Der Bundesrat möchte die heimische Batteriezellproduktion anschieben, um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Automobil- und Zulieferindustrie zu erhalten.
In einer am 17. Mai 2019 beschlossenen Entschließung spricht er sich dafür aus, die Voraussetzungen für die Ansiedlung einer wettbewerbsfähigen Batteriezellfertigung zu schaffen, die insbesondere auf zukunftsfähige Technologien abzielt.
Klimafreundlich produzieren
Im Sinne einer treibhausgasarmen Elektromobilität sollte bei der Förderung von Batteriezellenproduktionsstätten berücksichtigt werden, dass der Strom aus erneuerbaren Energien bezogen wird oder es Anreize zur eigenen Stromerzeugung gibt, unterstreichen die Länder.
Stromnebenkosten absenken
Außerdem fordern sie, die Stromnebenkosten der Batterieproduzenten abzusenken, um Deutschland als Produktionsstandort für Batteriezellen attraktiver zu machen. Zu überlegen sei auch, die Unternehmen dauerhaft vollständig oder teilweise von der EEG-Umlage zu befreien.
Förderung einer Schlüsseltechnologie
Treibhausgasarme Elektromobilität sei eine Schlüsseltechnologie für die Umsetzung der Verkehrswende, führen die Länder aus. Ohne die umfassende Förderung einer innovativen Batteriezellforschung und Batteriezellproduktion in Deutschland bestehe die Gefahr, dass deutsche Hersteller, Zulieferer und Energieunternehmen auf einem zentralen Zukunftsfeld den Anschluss verlieren. Darüber hinaus begründen sie ihre Initiative mit dem wirtschaftlichen Wachstum und den Arbeitsplätzen, die durch eine innovativ aufgestellte Batteriezellproduktion generiert werden.
Einhaltung von Umwelt- und Arbeitsschutzstandards
Zudem hebt der Bundesrat hervor, dass die Produktion von Batteriezellen einschließlich der Gewinnung der erforderlichen Rohstoffe den europäischen Umwelt- und Arbeitsschutzstandards genügen müsse. Ansonsten würden Umwelt- und Klimaschutz konterkariert. Gerade die Länder, die die Rohstoffe abbauten, erfüllten diese Anforderungen häufig nicht. Die Bundesregierung sowie Hersteller, Zulieferer und Energieunternehmen sollten deshalb geeignete Maßnahmen treffen, die auf die Einhaltung der Standards abzielen. Ein möglicher Ansatz sei ein valides Zertifizierungssystem.
Entscheidung liegt bei Bundesregierung
Die Entschließung wurde am 17. Mai 2019 der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.
Quelle: Newsletter Bundesrat 17.05.2019