ICAO zu Lithium-Ionen-Batterien: Transportverbot auf Passagierflugzeugen

Mehr als 113 zum Teil brandgefährliche Vorkommnisse wurden untersucht. Wegen möglicher Brandgefahr sieht die ICAO nunmehr auch für Lithium-Ionen-Batterien vor, dass die Gefahr im PAX (Passagierflugzeug) zu groß ist.
Daher wird – vorübergehend- nach den Lithium -Metall Batterien (UN 3090) auch die Lithium-Ionen-Batterie als Fracht (UN3480) im Passagierflugzeug ab 01. April schon nicht mehr erlaubt.

Die ICAO als internationale Organisation der Zivilluftfahrt folgt damit einer Empfehlung von Boeing (USA). Der Flugzeugbauer hatte seinen Kunden schon 2017 empfohlen, keine großen Ladungen Lithium-Ionen-Batterien mehr zu transportieren. Auch die US-Aufsichtsbehörde Federal Aviation Administration FAA warnte bereits mehrmals und vor Jahren schon vor den Gefahren solcher Batterien. Sie könnten in Brand geraten und das könne auch zu Explosionen führen, die nicht mehr kontrollierbar seien, so die FAA. Ein Totalverlust eines Flugzeuges sei dann nicht auszuschließen.

Der Autor hat an einer Risikoanalyse für die Frachtfliegerei in Deutschland sowie der vom BMVI beauftragten Studie „Batteriesicherheit Elektromobilität“
(siehe: Studie zur Bewertung der Sicherheit von Lithium-Ionen-Batterien) mitgewirkt und Teilergebnisse dazu bereits veröffentlicht.
In der Tat kann, bei Qualitätsbatterien (Qualifizierter Typ, QSP Qualitätssicherungsprogramm) nur extrem selten eine Ursache für mögliche Brände gefunden werden. Diese sehr selten möglichen Events können unter Umständen aber propagieren, so dass aus dieser Folgereaktion eine hohe Brandlast mit starker Emission von gefährlicher Hitze und Rauchgas, korrosiver Medien, aber eben auch kräftiger Flammen und rückzündungsfähigen Gasen sowie spontane Zerlegungen möglich werden können.

Dazu wurde einerseits festgestellt, dass die Frachträume in den Flugzeugen nicht oder nicht ausreichend (Halon) mit Löscheinrichtungen ausgestattet sind, um diese Events in Ihren Risikomomenten und den Folgen für ein Flugzeug so zu beherrschen, dass diese im sicheren Bereich bleiben, also weder für Mensch und Maschine ein Risiko bilden.

Seither sind Löschkonzepte auch entwickelt und demonstriert worden (DRYcloud), welches extra auch auf einem ICAO Meeting in Toronto (2015!) schon mit vorgestellt worden ist! Aber eine Akzeptanz hat es dazu eher noch nicht gegeben. Aber ein Interesse von DHL aus Bonn und Leipzig, das jetzt weiterentwickelt werden. Dies in Nordhausen in Demonstration auf dem Betriebsgelände von Envites Energy, sogenannte Behälter als Ladeeinheiten für den Frachtflug (ULD) werden derzeit mit DRYcloud Lösungen angepasst und ausgetestet. Die Ergebnisse werden direkt auch in ein neues internationales Standardwerk der SAE eingespielt.

Übrigens:

Nicht vom Verbot ab 01. April betroffen sind Batterien, die von Passagieren im Gepäck mitgeführt werden – etwa in Laptops oder Smartphones. Und leider nein, es handelt sich keinesfalls um einen vorgezogenen Aprilscherz.

Bestimmungen aktuell hier: